enjoying • Lesedauer: 10 min • Erscheinungsdatum: 22.11.2023
ENTLASTUNGEN IN HERAUSFORDERNDEN ZEITEN - EINE ÜBERSICHT ZU DEN MASSNAHMEN VON LAND UND BUND
© Stadt Villach | Astrid Kompan
Auf die österreichische Bevölkerung rollt unaufhaltsam eine Teuerungswelle zu. Die Bundesregierung und die Länder reagieren und stellen mehr als 35 Milliarden Euro für unterschiedlichste Maßnahmen zur Verfügung, die die Einwohner:innen entlasten sollen und um Inflationsfolgen entgegenzuwirken.
Wir haben einen Überblick über die Anti-Teuerungsmaßnahmen zusammengestellt.
WAS GILT FÜR ALLE?
- Der Klimabonus
Der Klimabonus ist eine Bonuszahlung, die alle in Österreich lebenden Personen zusteht, die ihren Hauptwohnsitz im Jahr 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich haben - unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Aufgrund der aktuellen Inflation und den damit verbundenen steigenden Preisen wird 2022 allen Erwachsenen einmalig 500 Euro ausbezahlt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gibt es die Hälfte, also 250 Euro. Alle, die ihre Daten auf FinanzOnline aktuell halten, bekommen den Bonus direkt aufs Konto, alle anderen bekommen Gutscheine geschickt. Ausbezahlt wird der Klimabonus seit September 2022. Bis Ende Oktober 2022 sollen alle Klimaboni ausbezahlt sein.
- Kalte Progression wird teilweise abgeschafft
Um der kalten Progression entgegenzuwirken, wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3 %) angehoben. So werden besonders niedrige und mittlere Einkommen entlastet. Bisher waren Bürger:innen ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig. Durch die Einigung der Bundesregierung liegt diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇% und entlastet auch die Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Wie viel Ihnen zukünftig mehr Netto vom Brutto bleibt, kann man hier berechnen.
- An die Inflation angepasste Sozialleistungen
Die hohe Teuerungsrate hat Rufe nach einer Valorisierung von Sozialleistungen laut werden lassen. Die soll nächstes Jahr kommen. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und andere staatliche Leistungen sollen jährlich an die Inflation angepasst werden. Auch Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen laufend an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Nicht angepasst wurden bisher das Arbeitslosengeld sowie die Notstandshilfe, was die Arbeiterkammer scharf kritisiert.
EINKOMMENSBEZOGENE MASSNAHMEN
- Wohnungssicherung
Der Wohnschirm ist eine ursprünglich im ersten Corona-Lockdown entstandene Maßnahme, um Menschen, die durch Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes, bei Mietzahlungen zu unterstützen. Aufgrund der Inflation wird der Wohnschutzschirm nun aufgestockt und hilft vulnerablen Gruppen nach wie vor.
- Der Teuerungsabsetzbetrag
Der Teuerungsabsetzbetrag gilt als einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag und soll Einkommensteuerpflichtige mit geringem Einkommen entlasten. Konkret profitieren davon alle Familien mit Kindern und alle Arbeitnehmer:innen, die aufgrund ihres Einkommens wenig Einkommensteuer zu entrichten haben.
- Erhöhung der Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros
Wer bisher schon Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale hatte, bezog auch zusätzlich den Pendlereuro, der automatisch von der Steuer abgezogen wird. Dieser betrug bisher 2 € jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dieser Betrag wurde nun von 2 € auf 8 € pro Kilometer Pendlerstrecke erhöht. Diese Maßnahme ist vorerst bis Juni 2023 gültig. Auch die Pendlerpauschale wird befristet um 50 % erhöht. Diese Maßnahme gilt bereits seit Mai 2022 und bis Juni 2023. Alle gesammelten Informationen zum Pendlereuro und der Pendlerpauschale gibt es hier.
WIE SPAREN BEI ENERGIE UND HEIZEN?
- Das Strompreisdeckel
Der Strompreisdeckel ist für rund 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv. Für den Verbrauch über 2900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch soll auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt werden. Durchschnittlich sollen Haushalte um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet werden. Die Bundesregierung stellt für diese Maßnahme rund 3 – 4 Mrd. Euro, je nach Preisentwicklung, bereit. Der Strompreisdeckel wird voraussichtlich ab dem 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.
- Der Energiekostenausgleich
Der Energiekostenausgleich kommt in Form eines 150 Euro Energiekostengutscheins. Als Einpersonenhaushalt darf man im Monat nicht mehr als 5.670 Euro brutto verdienen. Bei einem Mehrpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 11.340 brutto im Monat. Man muss einen Vertrag mit einem Stromlieferanten haben und der Vertrag muss auf Ihren Namen laufen.
- Der Netzkostenzuschuss
Zusätzlich zum Energiekostenausgleich gibt es für jene 300.000 Personen in Österreich, die von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sind, eine weitere entlastende Maßnahme. Sie erhalten einen Abschlag von bis zu 75 % der Netzkosten, das sind maximal 200 Euro.
HILFE FÜR UNTERNEHMEN
- Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe
Zur Abfederung der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung bereits im Mai 2022 die Erdgas- und Elektrizitätsabgabe auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Die Erdgasabgabe liegt jetzt bei 1,2 Cent pro Kubikmeter (anstelle von 6,6 Cent), die Elektrizitätsabgabe bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 1,5 Cent.
- Teuerungsprämie für Arbeitnehmer:innen
In den Jahren 2022 und 2023 haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen eine Teuerungsprämie von jeweils 3.000 Euro als Sonderzahlung zu bezahlen. Der Betrag ist für die Arbeitgeber:innen steuer- und beitragsfrei und kann auch an geringfügig Beschäftigte ausbezahlt werden.
SPEZIELL FÜR KÄRNTNER:INNEN
- Der Kärnten-Bonus
Jede alleinstehende oder alleinerziehende Person, die in Kärnten wohnhaft ist und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. Asylberechtigt ist, mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.328 Euro, kann den Kärnten-Bonusbeantragen. Auch Paare mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.992 Euro haben Anspruch darauf. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.
- Heizkostenunterstützung (HKU)
Das Land Kärnten gewährt auch 2022 eine Heizkostenunterstützung, wobei hier die große HKU und die kleine HKU unterschieden werden. Die große HKU in Höhe von 180 Euro steht Alleinstehenden und Alleinerziehenden sowie alleinstehenden Pensionist:innen, mit einer Einkommensgrenze von 1.100 Euro netto monatlich, zu. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) gilt eine Einkommensgrenze von 1.560 Euro netto monatlich. Die kleine HKU in Höhe von 110 Euro steht allen Alleinerziehenden oder Alleinstehenden mit einer Einkommensgrenze von 1.250 Euro netto monatlich und Haushaltsgemeinschaften mit einer Einkommensgrenze von 1.730 Euro netto monatlich zu. Die Anträge können ab sofort und bis zum 28. April 2023 beim jeweils zuständigen Gemeindeamt abgegeben werden.
- Förderung von Berufspendler:innen
Alle erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mindestens fünf Kilometer in eine Richtung zum Arbeitsort fahren, sowie an mindestens vier Tagen pro Woche pendeln, bekommen einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der “Sonderförderung 2022''. Die Auszahlungsbeiträge werden um 50 % angehoben. Hier geht’s direkt zum Online-Antrag.
Auch für Pendler:innen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, gibt es eine Erleichterung mit dem vorgezogenen Fahrtkostenzuschuss. Ticketpreise werden bis zu 100 % refundiert, abhängig vom Einkommen und der Länge der Pendelstrecke.
Mit diesem Überblick über die Anti-Teuerungsmaßnahmen des Bundes und des Landes gibt es bestimmt das eine oder andere für Sie zu beachten, sodass am Ende einfach mehr in der Geldbörse bleibt.