ARBEITEN IN ÖSTERREICH - VERTRÄGE, LÖHNE UND GEHÄLTER
Letzten Monat haben wir unsere Blogpost-Reihe zur Beschäftigung in Österreich vorgestellt und einen Überblick über die wichtigsten Arbeitsgesetze und Organisationen gegeben, die in Österreich beschäftigte Menschen unterstützen und vertreten. In diesem zweiten Teil geht es nun darum, wie österreichische Arbeitsverträge funktionieren und was man über Gehälter und Löhne und monatliche Abzüge wissen sollte.
ARBEITSVERTRÄGE
Das Wichtigste, was man über Arbeitsverträge oder Dienstverträge in Österreich wissen sollte, ist, dass sie fast immer auf branchenweiter Ebene zwischen den Gewerkschaften (die Arbeitnehmer:innen vertreten) und den Organisationen, die österreichische Arbeitgeber:innen vertreten, (in der Regel die Wirtschaftskammer Österreich) ausgehandelt werden. Diese Tarifverträge, sogenannte Kollektivverträge, legen Vergütungen, Zusatzleistungen und Arbeitsrichtlinien für alle Arbeitnehmer:innen in bestimmten Branchen fest und decken dies für 98 % der Arbeitnehmer:innen im Land ab. Für rund 2 % der Arbeitnehmer:innen, wie zum Beispiel jenen Beschäftigten in Freizeit- und Vergnügungsbetrieben (z.B.: Schausteller:innen oder Marktfahrer:innen), gibt es keine eigenen Kollektivverträge. Grundsätzlich gilt, dass jedes Einstellungsangebot und jede Gehaltsverhandlung in Branchen, in denen ein Kollektivvertrag zu tragen kommt, mindestens den in diesen Vereinbarungen festgelegten Anforderungen entsprechen muss.
Im Arbeitsvertrag sollten alle Angaben zu den Aufgaben, Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden, Gehalt oder Lohn, Kündigungsfristen oder Kündigung und Angaben zu Urlaubstagen verankert sein. Da dieser nach Unterzeichnung rechtlich bindend ist, ist es wichtig, ihn gründlich zu lesen und sicher zu stellen, dass alle angeführten Punkte verstanden wurden, um sich seiner Rechte und Pflichten bewusst zu sein.
MINDESTLOHN
In Österreich gibt es kein bundesstaatliches Mindestlohngesetz – aber da die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer:innen im Land durch Kollektivverträge rechtlich abgesichert ist, gibt es branchenspezifische Mindestlohngesetze, von denen der niedrigste bei 1.500 € pro Monat liegt (Bruttoeinkommen, basierend auf Vollzeitbeschäftigung). Da jedoch in fast allen Tarifverträgen 14 statt 12 monatliche Gehälter und Löhne pro Jahr vorgesehen sind – zwei Zuschläge, die normalerweise im Juni (Urlaubszuschuss) und Dezember (Weihnachtsgeld) gezahlt werden – erhöht sich dieser Betrag auf 1.750 € pro Monat.
WAS VOM BRUTTOLOHN ABGEZOGEN WIRD
In vielen Kollektivverträgen ist auch die Fälligkeit des Gehalts oder Lohns geregelt, wobei es je nach Branche individuelle Bestimmungen gibt. Angestellte müssen beispielsweise ihr gesamtes Entgelt bis spätestens zum Monatsletzten erhalten. Bevor das Geld jedoch an die Arbeitnehmer:innen ausgezahlt wird, wird der Bruttowert des Lohns oder Gehalts um bestimmte Standardabzüge reduziert.
Da ist zunächst die Sozialversicherung, die für Erwerbstätige und Selbständige obligatorisch ist, auch unterhaltsberechtigte Personen abdeckt und nach dem Einkommen berechnet wird.
- Der erste Teil der Sozialversicherung ist die Krankenversicherung, die Ausgaben im Zusammenhang mit Vorsorge, Krankheit, Zahn- und Mutterschaftsvorsorge sowie die Sicherung des Einkommens bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und der Geburt eines Kindes übernimmt. Die Versicherungskarte, auch E-Card genannt, verifiziert den Versicherungsschutz und ist bei jedem Arztbesuch mitzubringen!
- Der nächste Teil der Sozialversicherung ist die Unfallversicherung, die bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in Kraft tritt und sowohl die medizinische Versorgung als auch das Einkommen in solchen Fällen absichert.
- Die dritte Kategorie stellt die Abzüge für die Pensionsversicherung dar.
Außerdem wird monatlich eine Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, wenn das Jahreseinkommen 11.000 € überschreitet. Der Einkommensteuersatz basiert auf dem Gesamtverdienst und es gibt praktische Online-Tabellen, mit denen man berechnen kann, wie viel Prozent jeden Monat vom Einkommen abgezogen werden.
Hinweis zur geringfügigen Beschäftigung: Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2021 bei 475,86 € pro Monat und wird jährlich erhöht) ist man nur unfallversichert und nicht kranken- oder pensionsversichert. Da in Österreich jedoch Krankenversicherungspflicht besteht, wäre man in diesem Fall weiter so versichert, wie man es vor der geringfügigen Beschäftigung war – zum Beispiel durch eine Mitversicherung bei dem/der Partner:in. Besteht kein anderer Kranken- und Pensionsversicherungschutz, gibt es die Möglichkeit eine zusätzliche Selbstversicherung abzuschließen.
FAZIT
Ein Angestellten- oder Dienstvertrag im Ausland kann alle möglichen kleinen (und großen!) Details beinhalten, die sich von dem unterscheiden können, was man aus dem Heimatland gewohnt ist. Wir hoffen, dass unser Einblick in die Funktionsweise von Verträgen, Gehältern und Löhnen und Gehaltsabzügen dabei geholfen hat, diesen Aspekt des Arbeitens in Österreich zu verstehen. Wenn es noch Fragen gibt oder Dir noch etwas zu diesem Thema aufgefallen ist, lass es uns über unsere Villach in English Facebook-Seite wissen oder schreib eine E-Mail an youare@welcome2villach.at!
Im nächsten Blogpost der Reihe “Arbeiten in Österreich” geht es dann um all die unterschiedlichen Ansprüche, die österreichische Arbeitnehmer:innen haben, wie beispielsweise Urlaubsanspruch, Anspruch auf Pflegeurlaub oder die Bildungskarenz.